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Wir sind bereits seit 1995 Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen und Sozialämter.

Bei einer Einstufung in einen Pflegegrad rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen rechnen wir zunächst alle Leistungen, soweit wie möglich, mit den öffentlichen Kostenträgern ab.

Wir sind unseren Patienten gerne dabei behilflich, Kontakt mit dem zuständigen Sozialhilfeträger aufzunehmen, um eine Übernahme der verbleibenden Pflegekosten durch das Sozialamt zu klären.

In einem ausführlichen Erstgespräch berät Sie unsere Pflegedienstleitung zu allen Fragen der häuslichen Pflege. Der Umfang der gewünschten Pflege wird abgeklärt, Einsatzzeiten und besondere Wünsche besprochen. Erforderliche Hilfsmittel wie z. Bsp. Krankenbett, Toilettenstuhl oder Rollator, werden organisiert.

Bevor wir Ihre Pflege beginnen, erhalten Sie von uns schriftlich einen Kostenvoranschlag, der Ihnen einen Überblick über den zu erwartenden Anteil der Pflegekasse und den von Ihnen privat zu übernehmenden Anteil gibt, sowie einen Pflegevertrag, der alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner enthält.

Der Anteil der Kranken- und Pflegekassen wird monatlich bzw. nach Ablauf der ärztlichen Verordnung von uns direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet.

Über Ihren Eigenanteil erhalten Sie eine private Rechnung.

Sprechen Sie uns bitte darauf an, wir beraten Sie gerne ausführlicher.

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