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Sie haben von Ihrem Arzt eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ erhalten?

Unsere geschulten Fachkräfte erbringen für Sie medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, z.B.

  • Injektionen, Medikamentengabe, Verabreichen von Tropfen und Salben
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Verbandswechsel, auch in Zusammenarbeit mit spezialisierten Wundtherapeuten
  • Ulcus cruris, diabetischer Fuß
  • Anlegen von Kompressionsverbänden und An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • PEG/SPK-Verbände
  • Anleitung zur Behandlungspflege für Angehörigen / private Pflegepersonen

…und vieles mehr.

Wir besorgen auf Wunsch die Verordnung häuslicher Krankenpflege bei Ihrem Arzt und klären die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse im Rahmen der gesetzlichen Leistungen (SGB V) ab.

Sprechen Sie uns bitte darauf an, wir beraten Sie gerne ausführlicher.

Kontakt aufnehmen!

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